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Landesrechnungshof warnt vor Schieflage beim Haushalt

Der Landesrechnungshof spart selten mit Kritik am Senat. Diesmal wird er allerdings gleich mehrfach besonders deutlich. Und nicht zuletzt bei einem ganz aktuellen Thema, das Berlin noch beschäftigen wird.
Landesrechnungshof warnt vor Schieflage beim Haushalt
Landesrechnungshof warnt vor Schieflage beim Haushalt. © Monika Skolimowska/zb/dpa/Symbolbild

Der Landesrechnungshof sieht die schwarz-roten Pläne für ein Sondervermögen Klimaschutz ausgesprochen kritisch. Der Senat will auf diesem Weg Klimaschutzmaßnahmen finanzieren. «Eine derartige Kreditaufnahme ist nach der Berliner Schuldenbremsegesetz nur erlaubt, wenn eine Notsituation besteht», sagte Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen am Donnerstag bei der Vorstellung ihres aktuellen Jahresberichts. Der Rechnungshof habe allerdings Zweifel an einer Notsituation, sagte Klingen. «Die bisherigen sehr allgemeinen Ausführungen im Gesetzentwurf hält er nicht für ausreichend, um eine Notsituation zu begründen.»

Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt stärke die Schuldenbremse und bestätige die Position des Rechnungshofs. «Nach dem Urteil muss für das jeweilige Haushaltsjahr eine Notsituation konkret begründet werden», betonte Klingen. Und es müsse der ursächliche Zusammenhang zwischen Notsituation und den zu ihrer Bekämpfung geplanten Maßnahmen im jeweiligen Jahr genau dargelegt werden. Das Sondervermögen Klimaschutz in Höhe von fünf Milliarden Euro für mehrere Haushaltsjahre erfülle diese Vorgaben nicht. Der Jahresbericht des Rechnungshofs wurde am Vormittag an Parlamentspräsidentin an Cornelia Seibeld (CDU) übergeben.

Kritisch sieht Klingen auch Überlegungen, eine Teststrecke für eine Magnetschwebebahn in Berlin aus dem Sondervermögen zu bezahlen. Diese Idee der CDU hatte Fraktionschef Dirk Stettner kürzlich ins Gespräch gebracht. Ausnahmen von der Schuldenbremse seien gerade nicht dazu da, langfristige Investitionen, die man immer schon machen wollte, zu finanzieren, sagte Klingen. «Daher hoffe ich, das auch bei dem Vorschlag der Magnetschwebebahn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst genommen wird.» Ähnlich äußerte sie sich mit Blick auf die schwarz-roten Überlegungen, die Sanierung von Polizeiwachen aus dem Sondervermögen zu bezahlen.

Klingen warnte außerdem vor einer drohenden Schieflage des Berliner Haushalts. Der Rechnungshof sieht nicht zuletzt die Pläne der schwarz-roten Koalition kritisch, Rücklagen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr und von 4,6 Milliarden Euro in 2024/2025 zu verbrauchen. Die entsprechenden finanziellen Reserven des Landes dürften damit in naher Zukunft erschöpft sein. Es ist nach Einschätzung des Rechnungshofs auch zu erwarten, dass die Ausgaben die Einnahmen künftig dauerhaft übersteigen. Klingen empfahl, die Ausgaben künftig zu begrenzen.

Mit gewisser Sorge sieht der Rechnungshof auf die möglichen Folgen der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen für den Landeshaushalt. Er habe dazu eigene Berechnungen angestellt, sagte Klingen. «Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Vergesellschaftung nur dann ohne wesentliche finanzielle Folgen für das Land oder die Mieter bleiben würde, wenn die Wohnungsunternehmen weit unterhalb des Verkehrswerts der Wohnungen entschädigt würden.»

«Bereits ab einer Entschädigungssumme von rund einem Viertel des Verkehrswerts wären entweder erhebliche Zuschüsse aus dem Haushalt oder Mieterhöhungen erforderlich», sagte Klingen. «Das wären grob elf Milliarden Euro.» Bisher ist der Senat von deutlich höheren Entschädigungssummen ausgegangen. Klingen kündigte an, der Rechnungshof werde in Kürze eine Stellungnahme an den Senat zu dem Thema abgeben.

Scharfe Kritik vom Rechnungshof gab es darüber hinaus an der Arbeit der Wohnraumversorgung Berlin (WVB). Er empfiehlt ihre Auflösung. Die 2016 geschaffene Anstalt hat den Auftrag, politische Leitlinien für die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen zu entwickeln, damit diese ihre Aufgaben effizienter erfüllen können. Diesen Auftrag habe sie jedoch nicht erfüllt. Die Wohnraumversorgung Berlin habe ihren Personalbestand kontinuierlich erweitert und in den Jahren 2016 bis 2022 den Steuerzahler rund vier Millionen Euro gekostet.

Hauptursache dafür, dass die Anstalt ihre Aufgaben nicht wahrgenommen habe, sei deren ineffiziente Konstruktion als nichtrechtsfähige Anstalt mit zweiköpfigem Vorstand und Steuerung durch zwei verschiedene Senatsverwaltungen. «Der Rechnungshof empfiehlt daher, die Anstalt aufzulösen und diese Aufgabe unmittelbar bei der für Wohnen zuständigen Senatsverwaltung wahrzunehmen.»

© dpa
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